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Nationale Werbeabteilung empfiehlt CoStar in zwei SWIFT-Fallen im Schnellverfahren, bestimmte Claims fur die Website Homes.com einzustellen
New York, NY - 9. Juli 2024 - In zwei von Move, Inc. angestrengten Fast-Track SWIFT-Anfechtungen empfahl die National Advertising Division von BBB National Programs der CoStar Group, bestimmte Behauptungen in Bezug auf das Verkehrsaufkommen auf der CoStar-Website Homes.com einzustellen, darunter:
- "Homes.com hat gerade 156 Millionen monatliche Besucher erreicht".
- "Homes.com hat jetzt das DOPPELTE der Besucherzahlen von Realtor.com".
Fast-Track SWIFT ist ein beschleunigtes Verfahren fur Einzelfalle, die bei der National Advertising Division (NAD) eingereicht werden.
In der ersten Anfechtung beanstandete Move die monadischen Behauptungen von CoStar uber den Verkehr auf Homes.com. Die NAD empfahl, diese Behauptungen einzustellen, weil die Behauptungen die Botschaft vermittelten, dass Homes.com 156 Millionen monatliche Besucher anzieht, obwohl diese Zahl auf dem kombinierten Gesamtverkehr, berechnet mit Google Analytics, fur 16 andere CoStar-Websites basierte. Laut Google Analytics hat Homes.com selbst 110 Millionen monatliche Besucher.
In der zweiten Anfechtung untersuchte die NAD die Richtigkeit der angefochtenen vergleichenden Behauptung, dass "Homes.com jetzt das DOPPELTE des Verkehrs von Realtor.com hat". Die NAD kam zu dem Schluss, dass diese Behauptung nicht zutreffend ist, und empfahl, sie nicht weiter zu verfolgen, da die von Homes.com behaupteten 110 Millionen monatlichen Besucher nicht "doppelt so viele" sind wie die von Realtor.com behaupteten 66 Millionen Besucher. Die NAD lehnte es ab, sich mit der Frage zu befassen, ob Google Analytics und Adobe Analytics, beides standortbezogene Datenerfassungstools, zusammen verwendet werden konnen, um einen einzigen Vergleich der Website-Besucher anzustellen.
Die NAD stellte fest, dass nichts in diesen beiden Entscheidungen CoStar daran hindert, andere wahrheitsgemase und nicht irrefuhrende Behauptungen uber die Anzahl der einzelnen Besucher seiner Websites insgesamt oder einer seiner einzelnen Websites oder vergleichende Behauptungen uber den Verkehr von Homes.com aufzustellen.
In seiner Erklarung als Werbetreibender erklarte CoStar, dass es den Empfehlungen des NAD nachkommen wird.
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